Allgemeine Geschäftsbedingungen (2)

§ 3 Urheberrecht und Eigentumsvorbehalt
Alle Leistungen des Auftragnehmers (z.B. Zeichnungen, Gutachten, etc.) sowie einzelne Teile daraus werden unabhängig von ihrer tatsächlichen Schutzfähigkeit als urheberrechtlich geschützt angesehen. Der Auftraggeber erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der einfachen, zeitlich und und räumlich unbegrenzten Nutzung zum vertragsgemäßen Gebrauch. Eine Vervielfältigung oder Verbreitung oder eine kommerzielle Nutzung ist dem Auftraggeber nicht gestattet. Die Leistungen bleiben bis zur vollständigen Zahlung der Vergütung Eigentum des Auftragnehmers.
§ 4 Zahlungsmodalitäten, Verzug, Aufwendungsersatz
Vorbehaltlich einer ausdrücklichen Sondervereinbarung sind alle Zahlungen innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung fällig. Die Fälligkeit tritt auch dann ein, wenn der Auftraggeber die Empfehlungen und/oder Leistungen gem. § 1 dieser AGB nicht umsetzt oder endgültig ablehnt.
Nach Ablauf der vorgenannten Frist gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Kündigt der Auftraggeber den Vertrag/Auftrag, hat dieser die bis dahin angefallenen Beratungsstunden und bereits ausgeführten Leistungen sowie sonstige Auslagen zu ersetzen.

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