Allgemeine Geschäftsbedingungen (3)

§ 5 Haftung
Die Haftung des Auftragnehmers gleich aus welchem Rechtsgrund ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Im übrigen haftet der Auftragnehmer bei Vorliegen einfacher Fahrlässigkeit nur für Schaden aus der Verletzung einer Kardinalpflicht (einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhalt der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); die Haftung ist in diesen Fällen jedoch auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben von den vorstehenden Haftungsausschlüssen und –beschränkungen unberührt.

§ 6 Leistungszeit
Falls kein fester Zeitpunkt vereinbart ist, erfolgt die Leistungserbringung spätestens vier (4) Wochen nach Erstbesichtigung des Wohnobjekts/Geschäftsobjekts/Grundstücks. Soweit eine Mitwirkungspflicht des Auftraggebers notwendig ist, beginnt die Frist nicht zu laufen, bevor der Auftraggeber diese Pflicht erfüllt hat.

§ 7 Rechtswahl und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Hat der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem EU-Mitgliedstaat oder ist er Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Auftragnehmers.

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